Begleitetes Wohnen

Das Begleitete Wohnen soll Sicherheit in der Alltagsbewältigung geben und die Selbständigkeit fördern. Eigenständigkeit und die Erhöhung der Lebensqualität in der aktuellen Lebenssituation, sind die zentralen Anliegen. Die Besuche der persönlichen Begleitperson finden in der eigenen Wohnung statt und meistens in wöchentlichen Abständen von bis zu zwei Stunden pro Woche.

Unsere Hauptanliegen sind die Erhaltung und Förderung der Eigenständigkeit, der grösstmöglichen Selbständigkeit und der Verbleib im angestammten Umfeld und den bestehenden Strukturen.

Die Ziele und Inhalte der Begleitung werden individuell festgelegt, periodisch überprüft und in etwa in folgenden Bereichen gemeinsam definiert:

Diana Studer

Geschäftsleitung Bereich Tagesstrukturen
071 353 73 03
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Haushalt und Wohnung

Die Wohnbegleitung unterstützt im Haushalt, beim Einkaufen und bei anderen Alltagsaufgaben. Beispielsweise kann ein Haushaltsplan aufgestellt werden, der regelmässig überprüft und angepasst wird.

Administration und Finanzen

Wir helfen gerne bei anfallenden administrativen Aufgaben mit. Das kann das Ausfüllen von Formularen, die Begleitung zu Terminen, Kontakt zu Behörden, Telefongespräche und vieles mehr beinhalten.

Freizeitgestaltung

Eine Möglichkeit ist ein Spaziergang an der frischen Luft. So kommt man raus und kann freie Gespräche führen z.B. darüber, wie eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung gestaltet werden kann.

Umgang mit sich selbst und anderen Menschen

Zusammen mit der begleiteten Person möchten wir ein Netzwerk mit passenden Hilfestellen aufbauen sowie die sozialen Kompetenzen fördern. Das Erreichen einer gewinnbringenden Tagesstruktur kann ein Teil davon sein.

Je nach Lebenssituation und Zielsetzungen kann die Begleitung als vorübergehendes Angebot oder als längerfristige Lösung in Anspruch genommen werden.

Aufnahmebedingungen

  • ab 18 Jahren
  • eigene Wohnung
  • wohnhaft in den Kantonen AR/AI und Grenzgebiet zu SG
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit
  • Bezug einer IV-Rente oder in Abklärung, selbstzahlend oder Sozialhilfe
  • ärztliche/therapeutische Begleitung

Aufnahmeverfahren

Die Anmeldung erfolgt durch Betroffene selbst oder deren Bezugsperson. Nach einem Informationsgespräch werden die weiteren Schritte gemeinsam geplant.

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